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Ausführungsqualität

Unser Planungsbüro setzt auf gebäudetechnische Gesamtlösungen

Beschreibung der Herstellungsüberwachung zur Qualitätssicherung

Für Tätigkeiten der Herstellungsüberwachung besteht die Kontrolltätigkeit aus:

  • Information der ausführenden Firma / Firmen über technische Anforderungen
  • Behördenauflagen
  • Forderungen des Bauherrn / des Nutzers / der örtlichen Bauleitung in mündlicher und schriftlicher Form
  • Festlegung von Zeitabläufen
  • Laufende Prüfung der eingesetzten Handwerker auf Einhaltung der geforderten Ausführungsqualität / von Bauabläufen und auf stetige Koordination mit den anderen Schnittstellen (Professionisten) durch eigene „Vorarbeiter-Baubesprechungen“
  • Stetige Kontrolle der zum Einbau gelangenden Materialien auf Konformität mit dem Leistungsverzeichnis / der Beauftragung
  • Festlegung eines internen Entscheidungs-, Kontroll- und Freigabeverfahrens in Zusammenarbeit mit den anderen Fachbauleitungen, der ÖBA
  • Terminisierung für Teil- und Zwischenprüfungen
  • Endprüfungen
  • Abnahme mit Festlegung zum Prüfablauf samt Erstellung der Prüfanweisungen und Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Verfahrensanweisungen für Inbetriebsetzungsarbeiten (Zeitrahmen, Terminfolge, Ablaufschema) erstellen
  • Fertigstellungsprüfungen in Abhängigkeit von der freigegebenen Ausführungsplanung und den Bedingungen des Auftrages durchführen
  • Festlegung der Projektbetreuung durch Klärung von Zuständigkeit des Nutzers
  • Bestimmung von Ansprechpartnern
  • Festlegung von Vertretungen
  • Vorlage eines Organigramms zur Behandlung von Notsituationen
  • Verfahrensanweisung zur Durchführung von Wartungsarbeiten in Form einer Dokumentation festlegen
  • Archivierung der Aufzeichnungen (Langdokumentation)