
AUSFÜHRUNGSQUALITÄT
Beschreibung der Herstellungsüberwachung zur Qualitätssicherung
Für Tätigkeiten der Herstellungsüberwachung besteht die Kontrolltätigkeit aus:
Information der ausführenden Firma / Firmen über technische Anforderungen
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Behördenauflagen
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Forderungen des Bauherrn / des Nutzers / der örtlichen Bauleitung in mündlicher und schriftlicher Form
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Festlegung von Zeitabläufen
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Laufende Prüfung der eingesetzten Handwerker auf Einhaltung der geforderten Ausführungsqualität / von Bauabläufen und auf stetige Koordination mit den anderen Schnittstellen (Professionisten) durch eigene "Vorarbeiter-Baubesprechungen"
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Stetige Kontrolle der zum Einbau gelangenden Materialien auf Konformität mit dem Leistungsverzeichnis / der Beauftragung
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Festlegung eines internen Entscheidungs-, Kontroll- und Freigabeverfahrens in Zusammenarbeit mit den anderen Fachbauleitungen, der ÖBA
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Terminisierung für Teil- und Zwischenprüfungen
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Endprüfungen
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Abnahme mit Festlegung zum Prüfablauf samt Erstellung der Prüfanweisungen und Dokumentation der Prüfergebnisse
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Verfahrensanweisungen für Inbetriebsetzungsarbeiten (Zeitrahmen, Terminfolge, Ablaufschema) erstellen
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Fertigstellungsprüfungen in Abhängigkeit von der freigegebenen Ausführungsplanung und den Bedingungen des Auftrages durchführen
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Festlegung der Projektbetreuung durch Klärung von Zuständigkeit des Nutzers
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Bestimmung von Ansprechpartnern
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Festlegung von Vertretungen
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Vorlage eines Organigrammes zur Behandlung von Notsituationen
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Verfahrensanweisung zur Durchführung von Wartungsarbeiten in Form einer Dokumentation festlegen
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Archivierung der Aufzeichnungen (Langdokumentation)
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